Einkaufsbedingungen
Einkaufsbedingungen der HY5 Mak Schmicker GbR
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen und Verträge mit Lieferanten der HY5 Mak Schmicker GbR (nachfolgend "HY5" genannt).
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, HY5 stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Lieferanten, ohne dass darauf gesondert hingewiesen werden muss.
§ 2 Bestellung und Vertragsschluss
2.1 Bestellungen von HY5 sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen.
2.2 Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung innerhalb von fünf Werktagen schriftlich zu bestätigen. Erfolgt keine Bestätigung, ist HY5 berechtigt, die Bestellung zu widerrufen.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen einer Bestellung bedürfen der schriftlichen Zustimmung von HY5.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich inklusive Verpackung, Fracht und sonstiger Nebenkosten.
3.2 Rechnungen sind nach Lieferung innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. HY5 gewährt kein Skonto, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
3.3 HY5 ist berechtigt, Gegenforderungen mit Zahlungsansprüchen des Lieferanten zu verrechnen.
3.4 Skonto: HY5 ist berechtigt, bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang einen Skontoabzug in Höhe von 3%vom Rechnungsbetrag vorzunehmen. Abweichende Skontovereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch HY5.
§ 4 Lieferung und Gefahrenübergang
4.1 Vereinbarte Lieferfristen sind verbindlich.
4.2 Die Lieferung erfolgt frei Haus an die von HY5 angegebene Adresse.
4.3 Der Lieferant ist verpflichtet, HY5 unverzüglich über Lieferverzögerungen zu informieren und geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung vorzuschlagen.
§ 5 Mängelhaftung und Gewährleistung
5.1 HY5 ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen auf Mängel zu prüfen und diese dem Lieferanten anzuzeigen.
5.2 Der Lieferant haftet für Mängel gemäß den gesetzlichen Vorschriften. HY5 ist berechtigt, nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen.
5.3 Im Falle eines Lieferverzugs oder wiederholter Mängel ist HY5 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu machen.
§ 6 Produkthaftung und Versicherung
6.1 Der Lieferant stellt HY5 von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Mängeln der gelieferten Ware geltend gemacht werden.
6.2 Der Lieferant ist verpflichtet, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Millionen Euro pro Schadensfall abzuschließen und HY5 auf Verlangen einen Nachweis darüber vorzulegen.
§ 7 Eigentumsrechte und Vertraulichkeit
7.1 Der Lieferant sichert zu, dass die gelieferte Ware frei von Rechten Dritter ist.
7.2 Alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die HY5 dem Lieferanten im Rahmen der Geschäftsbeziehung offenlegt, sind vertraulich zu behandeln.
§ 8 Datenschutz
8.1 HY5 verarbeitet personenbezogene Daten des Lieferanten ausschließlich zur Vertragsabwicklung.
8.2 Der Lieferant hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz von HY5.
9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Fürth in Bayern.
9.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.